Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.Dezember 2001.
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane oder Gremien beschließen.
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von
zwei Jahren einen Beirat. Eine Wiederwahl ist möglich.
Er bleibt solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt. Er hat
die Aufgabe in wissenschaftlichen und kulturpolitischen
Fragen zu beraten. Er besteht aus mindestens drei
Mitgliedern.
Die Sitzungen des Beirates werden mindestens jährlich
von dem/der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden
Vorsitzenden schriftlich mit Frist von mindestens einer
Woche einberufen.
Die Sitzungen des Beirates werden vom/von der Vorsitzenden,
im Falle seiner/ihrer Verhinderung von dem/der
stellvertretenden Vorsitzenden, ist auch
diese(r)verhindert, von einem Mitglied des Beirates, das
dieser dazu bestimmt, geleitet. Beschlüsse des
Beirates werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen gefaßt. Die Beschlüsse
sind in ein Beschlußbuch einzutragen und vom/von der
jeweiligen Sitzungsleiter(in) zu unterschreiben.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer
Mitgliederversammlung mit der in § 9 geregelten
Stimmenmehrheit beschlossen werden. Die vorstehenden
Vorschriften gelten entsprechend für den Fall,
daß der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst
wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Bei Auflösung oder Aufheben des Vereins oder bei
Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das
Vermögen des Vereins an die Stadt Wuppertal mit der
Maßgabe, es für das Historische Zentrum in
Wuppertal zu verwenden.
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht durch:
Soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften des BGB über das Vereinsrecht ergänzende Anwendung.
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 10.4.2001 einstimmig angenommen.